Grundsatz
Die Juroren vom Edi. haben die Pflicht, jeden Film
unparteiisch und ohne Vorbehalte gemäss den vorgegebenen
Bewertungskriterien zu jurieren. Künstlerische
Qualitäten lassen sich nicht an einem abstrakten Modell
messen und darum hat im Endeffekt jede objektive
Bewertung seine Grenzen. Umso wichtiger ist es, dass die
Juroren dasselbe Verständnis haben, mit welchen objektiven
Kriterien ein Film bewertet werden muss und es gibt
bezüglich den Bewertungskriterien keinen Spielraum für
eigene Interpretationen. Damit soll soweit wie möglich eine
einheitliche Bewertung sichergestellt werden.
Wichtigstes Beurteilungskriterium ist die audiovisuell überzeugende Umsetzung des Kommunikationsauftrages. Buch, Regie, Bild, Ton und Montage müssen künstlerisch eine Einheit bilden, welche dem vermittelten Inhalt gerecht wird und die gestellte Aufgabe des Auftraggebers an die Produktion sinngemäss umsetzt. Ein Gewinnerfilm muss in allen Filmdisziplinen absolute Bestleistungen ausweisen.
Beurteilungskriterien
1. Handwerklich überzeugend
2. Gestalterisch kreativ
3. Informationsqualität
4. Kommunikationsziel unterstützend
5. Eigenständig, neuartig